Die Version 2025 der Norm EN 397 zielt darauf ab, Kopfverletzungen durch herabfallende Gegenstände, Ausrutschen, Stolpern, Stürze aus der Höhe oder den Verlust der Kontrolle über Maschinen zu reduzieren. Die wichtigsten Änderungen sind die Einführung von zwei Helmkategorien: Typ 1 und Typ 2. Typ 1: entwickelt, um Verletzungen durch Stöße im „On-Crown“-Bereich (Scheitelbereich des Kopfes) zu reduzieren. Typ 2: mit höheren Anforderungen an den Aufprallschutz im „On-Crown“-Bereich sowie zusätzlichen spezifischen Anforderungen und Prüfungen für Stöße im „Off-Crown“-Bereich (vorderer, hinterer und seitlicher Bereich des Helms). Zudem gibt es spezifische Anforderungen an den Kinnriemen: die Integration von Aspekten zur Ergonomiebewertung, die Aufnahme optionaler Anforderungen an elektrostatische Eigenschaften und Warnhintergrund (hohe Sichtbarkeit) – nur anwendbar, wenn vom Hersteller deklariert – sowie den Wegfall der Anforderungen an die elektrische Isolierung. Für diese Eigenschaften wird der normative Verweis auf die Anforderung 4.3 der Norm EN 50365:2023 übertragen, die ebenfalls optional und nur bei Herstellererklärung gültig ist.
Die Kriterien für die Auswahl eines Helms vom Typ 1 oder Typ 2 müssen auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Der Kinnriemen muss sich nicht mehr zwingend zwischen 15 und 25 kg öffnen, und ein Mindestabstand (Freiraum) zwischen Helmschale und dem Kopf des Benutzers ist nicht mehr erforderlich.