Gemäß Dekret Nr. 231/2001 können Körperschaften für Straftaten, die im eigenen Interesse oder zum eigenen Vorteil von Verwaltern oder Mitarbeitern derselben verübt wurden, verwaltungsrechtlich haftbar gemacht werden. Die Annahme und effektive Umsetzung der organisatorischen, Verwaltungs- und Kontrollmodelle, entwickelt, um Straftaten zu verhindern, schließen die Haftung der Körperschaften aus.

Kong SPA hat beschlossen, ihr Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell den Rechtsvorschriften anzupassen und ihr eigenes Modell 231 einzurichten. Zudem hat der Verwaltungsrat den Ethik-Kodex genehmigt, der ein angemessenes Verhalten einschließt, die Grundsätze festlegt, auf denen die Firma Kong seine Arbeit basiert, zwischen mit diesen Prinzipien kohärenten und nicht kohärenten Verhaltensweisen unterscheidet, das individuelle Verhalten leitet und eine bei nicht Vorhandensein von Regeln entstehende Willkür so gut wie möglich einschränkt.