Der Hauptunterschied zwischen PSA (Persönliche Schutzausrüstung) der Kategorie II und III betrifft in erster Linie die Gefahr, vor der sie schützen, sowie das erforderliche Zertifizierungsverfahren. Für PSA der Kategorie II: Sie schützen vor Gefahren mittleren Ausmaßes, wie z. B. Helme, und müssen einer EU-Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle unterzogen werden (Modul B). PSA der Kategorie III: Sie schützen vor schwerwiegenden oder tödlichen Gefahren oder Gefahren, die irreversible Gesundheitsschäden verursachen können, z. B. Absturzsicherungen (Auffanggurte), Atemschutzgeräte gegen toxische Gase, Schutz gegen aggressive chemische Stoffe, PSA für Umgebungen mit extremen Temperaturen. Zertifizierung: Obligatorische EU-Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle, laufende Produktionskontrolle oder jährliche Überwachung durch eine notifizierte Stelle (Modul C2 oder D), erfordern eine spezifische Schulung für den Gebrauch.